DRK fordert Ausschreibungsverfahren für den Betrieb von Folgeunterkünften
Kreisverband übt Kritik am Vorgehen der Stadt
Der DRK Kreisverband Hamburg Altona und Mitte e.V. kritisiert die Ankündigung der Sozialbehörde, Folgeunterkünfte für Flüchtlinge in Hamburg nur durch das städtische Unternehmen „Fördern und Wohnen“ (f&w) betreiben lassen zu wollen. Wie andere Hamburger DRK-Verbände fordert auch das DRK Altona und Mitte die Stadt zur Durchführung von Ausschreibungsverfahren auf. Wie der Berichterstattung am ersten Aprilwochenende zu entnehmen war, hatte der Staatsrat der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, Jan Pörksen, dem Sozialausschuss der Bürgerschaft mitgeteilt, dass Folgeunterkünfte künftig allein durch das städtische Unternehmen „Fördern und Wohnen“ betrieben werden sollen.
„Hilfsorganisationen wie das DRK haben es geschafft, eine massenhafte Obdachlosigkeit von Asylsuchenden in unserer Stadt durch den Aufbau und Betrieb von Erstaufnahmen im Rahmen der Nothilfe zu verhindern. Mehr als 5000 Menschen, die einen Anspruch auf einen Platz in einer Folgeunterkunft haben, leben laut dem Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge immer noch in Erstaufnahmen. Jetzt setzen wir uns dafür ein, dass Flüchtlinge auch weiterhin von unseren Erfahrungen als Unterkunftsbetreiber und vom Engagement unserer ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer profitieren“, sagt Kreisgeschäftsführer Jörg Theel und betont: „Insofern kritisieren wir die Entscheidung der Sozialbehörde sehr, denn sie zeigt, dass die Stadt sich Kapazitäten, die seitens des DRK und anderer Hilfsorganisationen für den Betrieb der Einrichtungen und zur Integration von Flüchtlingen vorhanden sind, nicht nutzen will. Gleichzeitig fordern wir ein Ausschreibungsverfahren für den Betrieb von Folgeunterkünften.“
Im Übrigen sei diese Ankündigung nur schwer mit dem Bürgerschaftsantrag vom 12. Juli 2016 (Drucksache 21/5231) der Regierungsparteien in Einklang zu bringen, in dem es heißt: „Der Betrieb von Erstaufnahmeeinrichtungen und Folgeunterkünften soll nicht ausschließlich durch städtische Gesellschaften wie Fördern und Wohnen geschehen. Vielmehr sollten im Rahmen rechtskonformer, möglichst zügiger Vergabeverfahren auch erfahrene und anerkannte Hilfsorganisationen, wie zum Beispiel ASB, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter oder Malteser, die Möglichkeit erhalten, den Betrieb von Einrichtungen übernehmen zu können.“