DRK kritisiert Rettungsdienstgesetz
Vergabeverfahren schwächt Ehrenamt und Katastrophenschutz in Hamburg
Neues Rettungsdienstgesetz der Hansestadt Hamburg – Vergabeverfahren der Stadt sieht derzeitig für die Hilfsorganisationen eine stark reduzierte Beteiligung an der Notfallrettung bei Hamburger Großveranstaltungen vor. Gemäß der Ausschreibung würden rund 1600 Stunden für „Sonderbedarfe“ für Touristische Events, Stadtteil- sowie Volksfeste für den ehrenamtlichen Rettungsdienst angesetzt. Im Jahr 2019 lag die Anzahl der geleisteten Einsatzstunden beim Doppelten.
„Diese Einsätze erfolgen nicht zum Selbstzweck, sondern dienen dazu, unsere Ehrenamtlichen trainiert zu halten, um bei Großschadenlagen und Katastrophen der Bevölkerung adäquat Hilfe zu leisten. Dies berücksichtigt auch der Landesgesetzgeber, der die Einbindung der Hilfsorganisationen in den §§ 4 ff. des Hamburgischen Katastrophenschutzgesetzes geregelt hat,“ so Dr. Georg Kamp, Vorstand des DRK Landesverbandes Hamburg e.V.
Hier geht es zur ausführlichen Presseinformation vom DRK Landesverband Hamburg e.V.:
https://www.drk-hamburg.de/presse/presse-service/meldung/vergabeverfahren-schwaecht-ehrenamt-und-katastrophenschutz-in-hamburg.html
Und zum NDR-Beitrag vom Donnerstag, 09.01.2020, 18:05 Uhr:
<link https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Neues-Rettungsdienstgesetz-Rotes-Kreuz-besorgt,rettungsdienstgesetz106.html>www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Neues-Rettungsdienstgesetz-Rotes-Kreuz-besorgt,rettungsdienstgesetz106.html</link>